Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VALET PARKING

Eine Dienstleistung der AMAG SERVICES AG
(im Folgenden Valet Parking genannt)



Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt bei der Übergabe des Fahrzeugschlüssels an Valet Parking zu Stande.

Der Vertrag wird bei der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von Valet Parking an den Kunden beendet.

Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschliesslich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung von Valet Parking auf einen Dritten übertragbar.

Leistungsumfang
Valet Parking stellt dem Kunden einen Parkplatz auf dem von ihr betriebenen Areal für die vereinbarte Mietdauer, ausschliesslich zu Parkzwecken und entgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist oder er es mit Einverständnis des Eigentümers benutzt und es keine Flüssigkeiten verliert.

Die Öffnungszeiten werden von Valet Parking festgesetzt und durch Aushang oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten können einseitig von Valet Parking nach vorheriger Ankündigung, geändert werden. Für den Kunden ergeben sich keine Ansprüche gegen Valet Parking, wenn er sein Fahrzeug nicht vertragsgemäss abholt, einliefert oder die Öffnungszeiten nicht beachtet.

Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Zwecks Verschiebung von Fahrzeugen kann es vorkommen, dass mit dem Wagen max. 10 Kilometer zurückgelegt werden müssen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Fahrzeugabgabe von Valet Parking angegebenen verbindlichen Preise. Die Endpreise verstehen sich inkl. MWST, Flughafengebühren und allfälligen Bearbeitungsgebühren. Sie können von Valet Parking jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Das Parkentgelt ist bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu begleichen.

Valet Parking steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden, insbesondere dem PKW zu. Valet Parking ist insoweit berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solange nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist.

Flughafen Zürich Preise mit Vorreservation: Wir erstatten die Vorauszahlung ohne Gebühren sofern Sie uns rechtzeitig informieren.

Haftung
Schäden am Fahrzeug oder nicht sorgfältig ausgeführte Fahrzeugreinigungen müssen sofort nach der Rücknahme des Fahrzeuges gemeldet werden.

Valet Parking sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Valet Parking, eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Valet Parking haftet mit Ausnahme vorgenannter Fälle insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Diebstahl von auf dem Parkgelände abgestellten Fahrzeugen, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen oder Verlust des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.

Es wird nur der Fahrzeugschlüssel vom Kunden an Valet Parking abgegeben. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger wird keine Haftung übernommen.

Für persönliche Gegenstände des Kunden, welche im Fahrzeug zurück gelassen werden, übernimmt Valet Parking keine Haftung.

Das Fahrzeug muss in einem verkehrstüchtigen Zustand nach Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) sein und die Reifenprofiltiefe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten lehnt Valet Parking die Entgegennahme des Fahrzeuges ab.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle durch ihn selbst oder durch seine Angestellten zugefügten Schäden. Dies gilt auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen des Parkgeländes. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Massnahmen (Autohilfe) zu treffen. Sollte das Fahrzeug auch nach dieser Intervention nicht anspringen, haftet Valet Parking nicht für allfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten.

Datenschutz und Links
Sie werden eventuell um die Angabe persönlicher Informationen gebeten. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Sämtliche auf den Websites erhobenen persönlichen Daten werden nur und ausschliesslich zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. Sie können davon jederzeit Abstand nehmen.

Valet Parking übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Websites, zu welchen ein Link besteht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Valet Parking und den Kunden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, ausgenommen in denjenigen Fällen, wo das Gerichtsstandsgesetz zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

©2021
AMAG Services AG
Steinackerstrasse 20
CH-8302 Kloten

Version: Juni 2021